Die Polizei kann den Täter für 14 Tage aus der Wohnung verweisen. Der Mann muss die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren. Die Einhaltung des Rückkehrverbotes wird von der Polizei überprüft.
Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Du erhältst. Dieses Kurzprotokoll dokumentiert die Gewalttätigkeit.
Du kannst bei Gericht einen Eilantrag stellen, um allein in der Wohnung zu bleiben. Sobald der Antrag beim Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung weggewiesen. Das Gericht muss in dieser Zeit eine Entscheidung treffen. Wenn der Antrag genehmigt wird, können Deine Kinder und Du in der Wohnung leben. Dem Mann wird der Zutritt zur Wohnung dauerhaft untersagt.Falls die Wohnung Eigentum des Mannes ist, wird die Dauer der alleinigen Wohnungsnutzung auf 6 Monate begrenzt.
Das Gewaltschutzgesetz
Ein Wegweiser vom Amtsgericht Kassel zum Downloaden